Allgemeine Geschäftsbedingungen

Islandpferde-Reitschule Enztal vertreten durch Bärbel König

  1. Geltungsbereich
    1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Trainer/ der Reitschule, nachstehend „Veranstalter“ genannt, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.
    1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Die Bekanntgabe kann auch durch Veröffentlichung auf der Internetseite des Veranstalters erfolgen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
  2. Vertragsgegenstand, Zustandekommen des Vertrages, Stornierung und Rücktritt
    2.1 Der Veranstalter bietet Trainings- und Ausbildungs-veranstaltungen für Reiter und Pferde sowie Coaching-Veranstaltungen und Seminare für Reiter an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebotes wird von dem Veranstalter in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und
    von ihm sonst genutzten Medien bekannt gegeben.
    2.2 Durch die Übermittlung und Bestätigung einer ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronischer Post oder durch mündliche Absprache und anschließendes Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung kommt mit dem Veranstalter ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB zustande. Ein bestimmter Erfolg ist dementsprechend seitens des Veranstalters nicht geschuldet; dieser hängt wesentlich von der Mitarbeit der Teilnehmer ab.
    2.3 Mit seiner Teilnahmeerklärung meldet sich der Teilnehmer verbindlich für eine einzelne oder mehrere Veranstaltung(en) an. Als Anmeldegebühr für Lehrgänge o.ä. wird ein Betrag von € 100,- erhoben, der auf die Lehrgangsgebühren angerechnet wird. Bei Nichtteilnahme an einem gebuchten Kurs gilt die Anmeldegebühr als Bearbeitungsgebühr.
    Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Bei Abmeldung ab dem 30. Tag vor Lehrgangsbeginn ist die Hälfte der Lehrgangsgebühren zu zahlen. Bei Abmeldung innerhalb einer Woche vor dem Lehrgang wird die gesamte Lehrgangsgebühr fällig. Wenn ein Teilnehmer der Warteliste aufgrund des ausgebuchten Kurses nicht nachrücken kann, werden alle bereits bezahlten Gebühren erstattet.
    Wir empfehlen den Abschluss einer Seminar-/ Reiserücktritts-versicherung.
    2.4 Bei einer Gruppenanmeldung schließt der Veranstalter mit der anmeldenden Person einen Teilnahmevertrag über und für die ganze Gruppe ab. Er ist für jeden Gruppenteilnehmer verbindlich. Ziff.
    2.3 findet entsprechend Anwendung.
    2.5 Die regelmäßig fortlaufenden Gruppenreitstunden werden nur im Abo angeboten. Die Kosten dafür werden jeweils zum Monatsersten abgebucht (SEPA-Lastschrift-Mandat erforderlich). Das Abo wird für die Dauer von einem Monat abgeschlossen, und kann mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende des übernächsten Monats gekündigt werden. Der erste Monat wird entsprechend des Startdatums anteilig berechnet und ist sofort zur Zahlung fällig. Das Abo läuft ganzjährig, auch wenn in den Ferien keine Reitstunden stattfinden. Der Preis für das Abo ist über das Jahr gemittelt.
    Versäumte (nicht durch uns abgesagte) Gruppenreitstunden verfallen. Wenn rechtzeitig (mindestens eine Woche vorher) Bescheid gegeben wird, besteht die Möglichkeit eine Reitstunde innerhalb derselben
    Woche nachzuholen, sofern in einer passenden Gruppe ein Platz frei ist. Eine Verschiebung über die Woche hinaus ist nicht möglich. Bei längeren Erkrankungen, Verletzungen o.ä. kann eine individuelle
    Lösung gefunden werden.
    2.6 Der Veranstalter behält sich vor, bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf die Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
  3. Vertragsdauer und Vergütung
    3.1 Der Vertrag beginnt und endet zum spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt. Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
    3.2 Sämtliche Teilnahmegebühren sind mit Rechnungsstellung, spätestens jedoch zu Veranstaltungsbeginn, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Veranstalter.
    Der Veranstalter behält sich vor, von dem Teilnehmer den Ersatz des ihm aus der Nichtteilnahme entstehenden Schadens zu verlangen.
    Das Monatsabo wird jeweils zum ersten eines Monats vom Veranstalter über SEPA-Lastschrift eingezogen.
    3.3 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
  4. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
    4.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Beschreibung im Leistungsangebot gem. 2.1 bzw. nach den individuellen Vereinbarungen zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Der dem Teilnehmer daraus zustehende Leistungsanspruch ist nicht übertragbar.
    4.2 Werden einzelne vereinbarte Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringt, dass dem Veranstalter kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.
  5. Allgemeine Teilnahmebedingungen
    5.1 Der Veranstalter bzw. der von ihm eingesetzte Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
    5.2 Stört der Teilnehmer oder sein Pferd die Veranstaltung, so dass ein reibungsloser und sicherer Ablauf nicht mehr gewährleistet werden kann, behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer bzw. das Pferd
    ohne Erstattung der Teilnahmegebühr von der Veranstaltung auszuschließen. Der Nachweis ersparter Aufwendungen des Veranstalters bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
    5.3 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Auf gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen hat der Teilnehmer den Veranstalter bzw. den von ihm eingesetzten Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert hinzuweisen.
    Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
    5.4 Jedes teilnehmende Pferd muss über aktuellen Impfschutz gegen Tetanus und Influenza verfügen. Mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung versichert der Teilnehmer, dass das Pferd gesund ist, kein Ansteckungsrisiko für Mensch oder Tier darstellt, frei von Ungeziefer ist und den Anforderungen des Unterrichts körperlich gewachsen ist.
  6. Haftung
    6.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der
    Veranstalter jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Ver-schulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
    6.2 Der Veranstalter haftet dem Teilnehmer nicht für von Dritten und/oder von deren Pferden herbeigeführte Schäden. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Ansprüchen frei, die in Bezug auf den Teilnehmer oder des Pferdes des Teilnehmers von Dritten gegen den Veranstalter geltend gemacht werden.
    6.3 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Für alle Reiter besteht Helmpflicht.
  7. Sonstige Bestimmungen
    7.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von ihnen mit der unwirksamen
    Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
    7.2 Mündliche Nebenabreden existieren nicht.
    7.3 Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das Schriftformerfordernis findet hingegen keine Anwendung auf Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich
    getroffen werden.